Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir:
> Im Wohnungseigentumsrecht: Verwalter und Wohnungseigentümer – bei Abänderung von Kostenverteilungsschlüsseln, bei baulichen Veränderungen, im Zwangsversteigerungsverfahren, bei der Entziehung von Wohnungseigentum …
> Im Mietrecht: Gewerbliche und private Vermieter und Mieter – bei allen Fragestellungen rund um den Mietvertrag, bei der Gestaltung von Mietverträgen, bei der Geltendmachung von Eigenbedarf, im Zusammenhang mit Kündigungen, bei Erhebung bzw. Abwehr von Räumungsklagen, bei Forderung bzw. Abwehr einer Mieterhöhung, bei Geltendmachung bzw. Abwehr einer Mietminderung, bei Fragen zu Ihrer Betriebskostenabrechnung …
> Im Nachbarrecht: Eigentümer und Mieter – in nachbarrechtlichen Belangen wie Überbau, Überhang, Überwuchs, Lärm und sonstigen Beeinträchtigungen …
> Im Grundstücksrecht: Grundstücks(ver)käufer – bei der Gestaltung von Verträgen, bei Leistungsstörungen zur Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen …
> Im privaten Baurecht: Bauunternehmer und Bauherren – im Zusammenhang mit Werkverträgen, Vorschussansprüchen, bei der Abnahme, in Werklohnklagen, bei der Eintragung von Sicherungshypotheken, bei Baumängeln, im selbstständigen Beweisverfahren, bei Verjährung …
> Auch in anderen Rechtsgebieten finden Sie bei uns einen kompetenten Ansprechpartner.