nikolaus jung, rechtsanwalt
nikolaus jung, rechtsanwalt

> Rechtsanwalt Nikolaus Jung ist Fach­anwalt für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht und Arbeits­recht. Nach Abitur und Wehr­dienst studierte Herr Jung Rechts­wissen­schaften an der Albert-Ludwigs-Uni­versität in Frei­burg i.Br. Nach dem 1. Staats­examen folgte das Referen­dariat beim Landes- und Ober­landes­gericht Frank­furt a.M. Nach dem 2. Staats­examen folgte zunächst ein poli­tische Tätig­keit als Kreis­geschäfts­führer der CDU – Hoch­taunus. Im Mai 1990 wurde Herr Jung zum Land­rat des Kreises Zeitz ge­wählt. Dieses Amt übte er bis Novem­ber 1992 aus. An­schließend be­antrag­te Herr Jung seine Zu­las­sung als Rechts­anwalt. 1996 bis 1997 ab­solvier­te Herr Jung die Notar­lehrgänge I und II. Als Partner der Kanzlei Kull­mann Rauscher Jung er­warb Herr Jung als Notar­ver­treter um­fang­reiche prak­tische Er­fah­rungen. 1998 er­warb Herr Jung den Titel Fach­anwalt für Arbeits­recht. Von 2000 bis 2007 folgte ein Aus­lands­aufent­halt. Ab 2007 war Herr Jung wieder in Frank­furt als Anwalt tätig. Ab 2008 dann als Rechts­berater für Haus & Grund Frank­furt a.M. 2011 er­warb Herr Jung den Titel Fach­anwalt für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht. Neben seiner Tätig­keit in eigener Kanz­lei war Herr Jung bis Ende 2020 für Haus & Grund Frank­furt a.M. tätig, seit 2012 als Geschäfts­führer. Besuchen Sie auch die Website von Herrn Jung: www.ra-jung.de. Hier fin­den Sie Vor­träge und zahlreichen Ver­öffent­lich­ungen von Herrn Jung.