> Rechtsanwalt Nikolaus Jung ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht. Nach Abitur und Wehrdienst studierte Herr Jung Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br. Nach dem 1. Staatsexamen folgte das Referendariat beim Landes- und Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Nach dem 2. Staatsexamen folgte zunächst ein politische Tätigkeit als Kreisgeschäftsführer der CDU – Hochtaunus. Im Mai 1990 wurde Herr Jung zum Landrat des Kreises Zeitz gewählt. Dieses Amt übte er bis November 1992 aus. Anschließend beantragte Herr Jung seine Zulassung als Rechtsanwalt. 1996 bis 1997 absolvierte Herr Jung die Notarlehrgänge I und II. Als Partner der Kanzlei Kullmann Rauscher Jung erwarb Herr Jung als Notarvertreter umfangreiche praktische Erfahrungen. 1998 erwarb Herr Jung den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Von 2000 bis 2007 folgte ein Auslandsaufenthalt. Ab 2007 war Herr Jung wieder in Frankfurt als Anwalt tätig. Ab 2008 dann als Rechtsberater für Haus & Grund Frankfurt a.M. 2011 erwarb Herr Jung den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Neben seiner Tätigkeit in eigener Kanzlei war Herr Jung bis Ende 2020 für Haus & Grund Frankfurt a.M. tätig, seit 2012 als Geschäftsführer. Besuchen Sie auch die Website von Herrn Jung: www.ra-jung.de. Hier finden Sie Vorträge und zahlreichen Veröffentlichungen von Herrn Jung.